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Dienstleistung

Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen

Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.

Hauptwohnung ist:

  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft.
  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegende Wohnung
  • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

Wechseln Sie die Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.

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Teams
  • Bürgerbüro
  • Ortschaftsverwaltung Beinstein
  • Ortschaftsverwaltung Bittenfeld
  • Ortschaftsverwaltung Hegnach
  • Ortschaftsverwaltung Hohenacker
  • Ortschaftsverwaltung Neustadt
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Formulare & Online-Prozesse
  • Sie können ein interaktives Online-Formular ausfüllen und über eine verschlüsselte Verbindung direkt an uns senden. Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
  • PDF-Formular zum Ausdrucken Wohnungsgeberbestätigung
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Voraussetzungen

Sie haben mehrere Wohnungen im Bundesgebiet.

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Verfahrensablauf

Ändern sich Ihre Lebensumstände und eine Ihrer Nebenwohnungen wird zu Ihrer Hauptwohnung, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

Hinweis: Auch bei jeder An- und Abmeldung müssen Sie angeben, welche Wohnungen Sie im Bundesgebiet haben und welche davon Ihre Hauptwohnung ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre Hauptwohnung wechseln oder nicht.

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Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

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Frist/Dauer

Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

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Sonstiges

Beachten Sie, dass beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise der Wohnort in Ihren Dokumenten geändert werden muss. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in der Lebenslage "Umzug" und den dazugehörigen Leistungen.

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Rechtsgrundlage
  • § 21 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mehrere Wohnungen)
  • § 22 Bundesmeldegesetz (BMG) (Bestimmung der Hauptwohnung)

Wappen des Stadtteil Hegnach
  • Rathaus Hegnach
  • Hauptstraße 64
  • 71334 Waiblingen-Hegnach
  • Telefon 07151 5001-1890
  • rathaus-hegnach@waiblingen.de

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