Ortschaftsportal Hegnach

Dienstleistung

Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer wird unter anderem erhoben für:

  • die Bereitstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit
  • Wettbüros
  • Vorführungen von Sex- und Pornofilmen
  • das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen.
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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Verfahrensablauf

Das Erfüllen eines steuerlichen Tatbestands z.B. das Aufstellen von Spielgeräten, ist der Stadt innerhalb eines Monats anzuzeigen.

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Kosten/Leistung

Die jeweiligen Steuersätze entnehmen Sie bitte §7 der Vergnügungssteuersatzung.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu