• Zur Navigation springen
  • Zum Inhalt springen
  • Zur Suche springen
Logo der Stadt Waiblingen
Startseite
  • Die Ortschaft
    Die Ortschaft
    • Ortschaftsporträt
      Ortschaftsporträt
      • Ortsgeschichte
      • Zahlen, Daten, Fakten
      • Sehenswürdigkeiten
      • Persönlichkeiten / Ehrenbürger
    • Ortsentwicklungsplan
    • Aktuelles aus Hegnach
  • Leben in Hegnach
    Leben in Hegnach
    • Kinder, Jugend, Bildung
      Kinder, Jugend, Bildung
      • Kinderbetreuung
      • Schule
      • Jugendtreff
      • Ortsbücherei
    • Kultur, Sport, Freizeit
      Kultur, Sport, Freizeit
      • Veranstaltungen
      • Sportstätten
      • Vereine, Organisationen und Kirchen
    • Bauen & Wohnen
    • Unternehmen
    • Heiraten
  • Politik & Verwaltung
    Politik & Verwaltung
    • Ortschaftsrat
      Ortschaftsrat
      • Sitzungen
    • Ortschaftsverwaltung
      Ortschaftsverwaltung
      • Ortsvorsteherin
      • Bürgerservice A-Z
      • Mitarbeiter A-Z
    • Ortsnachrichten
      Ortsnachrichten
      • Ortsnachrichten - Mediendaten
      • Ortsnachrichten 2022
      • Ortsnachrichten 2021
      • Ortsnachrichten 2020
      • Ortsnachrichten 2019
      • Ortsnachrichten 2018
      • Ortsnachrichten 2017
      • Ortsnachrichten 2016
      • Ortsnachrichten 2015
      • Ortsnachrichten 2014
  • Die Ortschaft
  • Leben in Hegnach
  • Politik & Verwaltung
  • Ortschaftsrat
    • Sitzungen Verschaffen Sie sich einen Überblick über Termine, Tagesordnungen & Co.
  • Ortschaftsverwaltung
    • Ortsvorsteherin So erreichen Sie den Ortsvorsteher Markus Motschenbacher.
    • Bürgerservice A-Z In jeder Lebenslage den richtigen Ansprechpartner schnell zu Hand.
    • Mitarbeiter A-Z Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
  • Ortsnachrichten
    • Ortsnachrichten - Mediendaten Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • Ortsnachrichten 2022 Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • Ortsnachrichten 2021 Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • Ortsnachrichten 2020 Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • Ortsnachrichten 2019 Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • Ortsnachrichten 2018 Sie haben Fragen oder möchten weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne.
    • Ortsnachrichten 2017 Das Mitteilungsblatt erscheint in der Regel donnerstags.
    • Ortsnachrichten 2016 Das Mitteilungsblatt erscheint in der Regel donnerstags.
    • Ortsnachrichten 2015 Das Mitteilungsblatt erscheint in der Regel donnerstags.
    • Ortsnachrichten 2014 Das Mitteilungsblatt erscheint in der Regel donnerstags.
Ortschaftsportal Hegnach
  • Waiblingen.de www.waiblingen.de
  • Wetter Wetter: Der Drei-Tages-Ausblick.
  • Kontakt Kontakt: Wir sind gerne für Sie da.
  • Ortsvorsteherin
  • Bürgerservice A-Z
  • Mitarbeiter A-Z
Vorlesen

Dienstleistung

Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen

Mit dem vorläufigen Reisepass können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des Reisepasses überbrücken. Dies kann z.B. bei einer geplanten Auslandsreise sinnvoll sein. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt. Er gilt höchstens ein Jahr. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Reisepasses zurückgeben.

Hinweis: Ein vorläufiger Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Es werden keine Fingerabdrücke erfasst.

^
Teams
  • Bürgerbüro
  • Ortschaftsverwaltung Beinstein
  • Ortschaftsverwaltung Bittenfeld
  • Ortschaftsverwaltung Hegnach
  • Ortschaftsverwaltung Hohenacker
  • Ortschaftsverwaltung Neustadt
^
Formular & Online-Prozess
  • PDF-Formular zum Ausdrucken Einverständniserklärung
^
Voraussetzungen

Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen. Das sind beispielsweise:

  • Gefährdung der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland,
  • Annahme, dass Sie sich einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Hinweis: Es können Tatsachen über die Passinhaberin oder den Passinhaber bekannt werden, die eine Passversagung rechtfertigen. Dem Passinhaber oder der Passinhaberin kann der Pass dann entzogen werden.

^
Verfahrensablauf

Den vorläufigen Reisepass müssen Sie persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie diesen sofort benötigen.

Als Auslandsdeutsche müssen Sie sich dazu an folgende Behörden wenden:

  • in Deutschland: die Passbehörde, in deren Bezirk Sie sich vorübergehend aufhalten.
  • im Ausland: die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten. Die Zuständigkeit bestimmt das Auswärtige Amt.

Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Reisepass sofort aus.

^
Erforderliche Unterlagen
  • alter, noch gültiger Reisepass oder Personalausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand

Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel in Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit.

Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen.

Achtung: Bei der Erstausstellung (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) können weitere Unterlagen wie z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Dazu sollten Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde erkundigen.

^
Frist/Dauer

keine

^
Kosten/Leistung

EUR 26,00

Hinweis: Die Gebühr verdoppelt sich, wenn die Behörde nicht zuständig ist oder außerhalb der Dienstzeit tätig wird.

^
Rechtsgrundlage
  • § 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
  • § 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
  • § 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
  • § 7 Passgesetz (PassG) (Passversagung)
  • § 8 Passgesetz (PassG) (Passentziehung)
  • § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)

Wappen des Stadtteil Hegnach
  • Rathaus Hegnach
  • Hauptstraße 64
  • 71334 Waiblingen-Hegnach
  • Telefon 07151 5001-1890
  • rathaus-hegnach@waiblingen.de

Service

  • Seite drucken
  • Seite teilen

Information

  • Fehler melden
  • Einstellungen zur Barrierefreiheit
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie Einstellungen
  • by hitcom